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   VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04   

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VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04 (https://dejure.org/2007,69359)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.03.2007 - 6 A 346/04 (https://dejure.org/2007,69359)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. März 2007 - 6 A 346/04 (https://dejure.org/2007,69359)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R

    Erstattungsanspruch - Leistungserbringung durch unzuständige Krankenkasse -

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
    In diesen Fällen sollte die Frist zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs erst ab dieser Kenntniserlangung zu laufen beginnen ( BSH , Urteil vom 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R -, SozR 4-1300 § 111 Nr. 3; BayVGH, Urteil vom 12.12.2001 - 12 B 00.2277 -, juris).

    Kann hingegen der Erstattungsverpflichtete eine Entscheidung über Leistungen, wie sie der Erstattungsberechtigte erbracht hat, nicht mehr treffen, wird der Lauf der Frist nicht gemäß § 111 Satz 2 SGB X auf einen späteren Zeitpunkt einer Kenntnisnahme von der "Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über seine Leistungspflicht" verschoben (BSG, Urteil vom 10.05.2005, a.a.O.).

    Über den bereits befriedigten Bedarf kann nicht nochmals eine Entscheidung des für die Leistungserbringung endgültig zuständigen Leistungsträgers - hier der Beklagten - herbeigeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2005, a.a.O.; OVG LSA, Urteil vom 02.12.2003 - 3 L 290/02 -).

    Auch die Ablehnung oder Anerkennung des Erstattungsanspruchs - hier durch das Schreiben der Landeshauptstadt Magdeburg vom 29.07.2003 - ist keine "Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über seine Leistungspflicht" i.S. des § 111 Satz 2 SGB X n.F. Andernfalls verlöre die gesetzliche Ausschlussfrist ihren Sinn, weil ein möglicherweise erstattungspflichtiger Leistungsträger regelmäßig erst dann in derartige Erwägungen eintritt, nachdem der Erstattungsanspruch an ihn bereits herangetreten worden ist (BSG, Urteil vom 10.05.2005, a.a.O.; BayVGH, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 14.02

    Zuständigkeit, örtliche - für Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche während

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
    Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.2003 - 5 C 14.02 - komme allein ein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 102 SGB X i.V.m. § 43 SGB I in Betracht, dessen Voraussetzungen aber nicht vorlägen, weil sich aus den Bescheiden nichts für die Erbringung vorläufiger Leistungen i.S. des § 43 SGB I ergebe.

    Das gilt auch für sog. Zusammenhangkosten, also Eingliederungshilfe für Kinder oder Jugendliche, die neben bzw. außerhalb der Hilfe in der Familienpflegestelle erbracht wird ( BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - 5 C 14.02 -, BVerwGE 119, 356; nunmehr auch Hamb. OVG, Urteil vom 01.09.2005 - 4 Bf 441/01 -, FEVS 57, 303, unter Aufgabe seiner bis dahin gegenteiligen Rechtsprechung).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2003 - 3 L 290/02

    Erstattung von Eingliederungshilfe

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
    Über den bereits befriedigten Bedarf kann nicht nochmals eine Entscheidung des für die Leistungserbringung endgültig zuständigen Leistungsträgers - hier der Beklagten - herbeigeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2005, a.a.O.; OVG LSA, Urteil vom 02.12.2003 - 3 L 290/02 -).

    Erhält der Hilfebedürftige laufende - wiederkehrende - Leistungen, so ist zwar regelmäßig auf die jeweils abgelaufenen Bewilligungszeiträume abzustellen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 02.12.2003 - 3 L 290/02 - OVG Rheinl.-Pf. , Urteil vom 30.03.2000 - 12 A 12373/99 -, ZFSH/SGB 2000, 552), weil der Zeitpunkt der tatsächlichen Hilfeleistung gegenüber dem Berechtigten mit der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger zusammenfällt.

  • VGH Bayern, 12.12.2001 - 12 B 00.2277
    Auszug aus VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
    In diesen Fällen sollte die Frist zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs erst ab dieser Kenntniserlangung zu laufen beginnen ( BSH , Urteil vom 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R -, SozR 4-1300 § 111 Nr. 3; BayVGH, Urteil vom 12.12.2001 - 12 B 00.2277 -, juris).

    In den Fällen, in denen der Leistungsberechtigte von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers keine Kenntnis erlangen kann, weil dieser eine solche Entscheidung nicht trifft, bleibt es auch nach der Neuregelung des § 111 SGB X dabei, dass die Ausschlussfrist jedenfalls nicht vor der Entstehung des Erstattungsanspruchs zu laufen beginnt ( BayVGH, Urteil vom 12.12.2001 - 12 B 00.2277 -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 23.12.2004 - 4 B 71/03 -, SächsVBl. 2005, 142; Nds. OVG, Urteil vom 23.01.2003 - 12 LC 527/02 -, NVwZ-RR 2003, 657).

  • OVG Hamburg, 01.09.2005 - 4 Bf 441/01

    Zum Erstattungsanspruch eines Sozialhilfeträgers, der einem Hilfeempfänger

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
    Das gilt auch für sog. Zusammenhangkosten, also Eingliederungshilfe für Kinder oder Jugendliche, die neben bzw. außerhalb der Hilfe in der Familienpflegestelle erbracht wird ( BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - 5 C 14.02 -, BVerwGE 119, 356; nunmehr auch Hamb. OVG, Urteil vom 01.09.2005 - 4 Bf 441/01 -, FEVS 57, 303, unter Aufgabe seiner bis dahin gegenteiligen Rechtsprechung).
  • BVerwG, 02.03.2006 - 5 C 15.05

    A: Annexleistungen, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Träger

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
    Der Charakter der Erbringung einer vorläufigen Sozialleistung muss von Anfang an feststehen; die nachträgliche Umdeutung einer erbrachten Leistung in eine vorläufige Sozialleistung kommt nicht in Betracht ( BSG, Urteil vom 22.05.1985 - 1 RA 33/84 -, BSGE 58, 119; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 02.03.2006 - 5 C 15.05 -, BVerwGE 125, 95; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.01.1997 - 6 S 2985/96 -, ESVGH 47, 115).
  • BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 18.02

    Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung, Fristlauf; Fristlauf zur

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
    Es kommt also darauf an, wann der nachrangig verpflichtete Leistungsträger nach dem für ihn maßgeblichen Recht an den Leistungsberechtigten (Hilfeempfänger) Sozialleistungen tatsächlich erbracht hat ( BVerwG, Urteil vom 10.04.2003 - 5 C 18.02 -, Buchholz, 435.12 zu § 111 SGB X Nr. 3).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
    Es ist zwar zutreffend, dass diese Regelung nur den Fall der Unklarheit darüber betrifft, ob der Träger der Sozialhilfe oder der Träger einer anderen Sozialleistung zur Hilfe verpflichtet ist, und für einen Zuständigkeitsstreit zwischen mehreren Trägern der Sozialhilfe keine Anwendung findet ( BVerwG, Urteil vom 26.09.1991 - 5 C 14.87 -, BVerwGE 89, 81 ).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
    Der Charakter der Erbringung einer vorläufigen Sozialleistung muss von Anfang an feststehen; die nachträgliche Umdeutung einer erbrachten Leistung in eine vorläufige Sozialleistung kommt nicht in Betracht ( BSG, Urteil vom 22.05.1985 - 1 RA 33/84 -, BSGE 58, 119; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 02.03.2006 - 5 C 15.05 -, BVerwGE 125, 95; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.01.1997 - 6 S 2985/96 -, ESVGH 47, 115).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 12 LC 527/02

    Erstattung von Kosten der Sozialhilfe; Einrede der Verjährung; Entscheidung des

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
    In den Fällen, in denen der Leistungsberechtigte von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers keine Kenntnis erlangen kann, weil dieser eine solche Entscheidung nicht trifft, bleibt es auch nach der Neuregelung des § 111 SGB X dabei, dass die Ausschlussfrist jedenfalls nicht vor der Entstehung des Erstattungsanspruchs zu laufen beginnt ( BayVGH, Urteil vom 12.12.2001 - 12 B 00.2277 -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 23.12.2004 - 4 B 71/03 -, SächsVBl. 2005, 142; Nds. OVG, Urteil vom 23.01.2003 - 12 LC 527/02 -, NVwZ-RR 2003, 657).
  • BSG, 23.02.1999 - B 1 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - stationäre Behandlung -

  • BSG, 09.02.1989 - 8 RK 25/87

    Frist für die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs bei Sachleistungen der

  • LSG Berlin, 09.05.2000 - L 7 B 19/00

    Antrag auf Erteilung einer bedarfsunabhängigen Zulassung zur Teilnahme an der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2000 - 12 A 12373/99

    Zur Ausschlussfrist des § 111 SGB X

  • OVG Sachsen, 23.12.2004 - 4 B 71/03

    Anerkenntnis, Ausschlussfrist, Bewilligungszeitraum, Prozesszinsen

  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.1997 - 6 S 2985/96

    Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander - vorläufige

  • VGH Bayern, 29.09.2000 - 12 B 98.3652
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe

    Denn auch wenn diese Norm vorliegend nicht einschlägig ist (vgl. die Ausführungen unter 5.), hat der Kläger durch die Verneinung seiner Zuständigkeit und die Angabe einer Erstattungsnorm hinreichend klar zum Ausdruck gebracht, dass er für den Fall der Zuständigkeit eines anderen Sozialhilfeträgers nur vorläufig leiste (vgl. zur Angabe einer unzutreffenden Erstattungsnorm auch VG Magdeburg, Urt. v. 20.03.2007 - 6 A 346/04 -, juris, Rn. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 453/11
    Dies ergebe sich bereits daraus, dass der andere Sozialleistungsträger, von dem Kostenerstattung begehrt werde, gerade nicht vor oder während der Leistungserbringung informiert werden müsse (VG Magdeburg vom 20.03.2007 - 6 A 346/04).
  • SG Lübeck, 16.02.2012 - S 32 SO 128/11

    Erstattung aufgewendeter Sozialhilfeleistungen für eine Frühförderung in einer

    Dieses Ergebnis entspricht auch der Auslegung des § 104 BSHG durch die Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - 5 C 14/02 - juris; VG Magdeburg, Urteil vom 20.03.2007 - 6 A 346/04 - juris).
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